Du träumst davon mit einem Boot auf eigenem Kiel in See zu stechen und fragst dich, welchen Bootsführerschein oder Segelschein du für dein Ziel benötigst? Hier findest du einen umfassenden Überblick, welche Scheine für welchen Zweck gesetzlich vorgeschrieben sind, welche Scheine mehr oder weniger freiwillig, aber sinnvoll sind und welche man sich in den meisten Fällen auch sparen kann. Direkt vorweg: Es gibt gute Gründe in jedem Fall mit dem Sportbootführerschein See zu starten, aber dazu später mehr.
Explizite Segelscheine, wie du sie vielleicht erwartet hast, gibt es nur auf Verbandsebene und die spielen im Grunde nur im Vereins- oder Regattasport eine Rolle. Hier geht es um die gesetzlich regulierten, amtlichen Scheine, die zum Führen eines Sportbootes erforderlich sind. Ganz grundlegend muss dabei zwischen den Geltungsbereichen für die See- und Binnengewässer unterschieden werden.
Ab einer Motorisierung von 15 PS und mehr bei Einsatz eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 kW und mehr bei Einsatz eines Elektroantriebes muss der Schiffsführer den Sportbootführerschein See vorweisen können. Es ist ein gesetzlich vorgeschriebener, amtlicher Führerschein mit weltweiter und unbefristeter Gültigkeit – an ihm führt kein Weg vorbei. Nach oben sind hierbei keine Grenzen gesetzt: Er berechtigt zum Führen eines Bootes beliebiger Größe und beliebiger Motorisierung.
Auch wenn der Sportbootführerschein See ein reiner Motorbootschein ist, müssen ihn auch Segler haben, wenn ihr Segelboot eine Antriebsmaschine mit mehr als 15 PS hat und das wird bei den meisten seegängigen Segelyachten der Fall sein. Im Umkehrschluss dürfen aber auch alle Boote mit kleinerer Motorisierung ohne jeden Schein gefahren werden, was auch für Segelboote gilt. Einen Segelschein wird in diesem Fall ebenfalls nicht benötigt.
Beim Sportbootführerschein geht es primär um die Grundlagen des Bootfahrens und der Bootsführung und damit ist er auch Voraussetzung für alle weiterführenden Scheine.
Der Sportküstenschifferschein ist zwar ein amtlicher, aber dennoch freiwilliger Führerschein zum Führen einer Segelyacht oder Motoryacht in Küstengewässern, also allen Meeren bis 12 Seemeilen Abstand von der Küste. Gesetzlich vorgeschrieben ist er nicht. Der SKS umfasst neben vertiefender Theorie auch die praktische Segelausbildung auf einer seegängigen Yacht und ist daher allen dringend zu empfehlen, die auf See segeln möchten. Auch die meisten Charterunternehmen geben sich nicht mit dem gesetzlich vorgeschriebenen SBF See zufrieden und verlangen von ihren Kunden den SKS als Befähigungsnachweis zur Yachtführung – so ganz freiwillig ist dieser Segelschein also doch nicht. Für die gewerbliche Nutzung von Sportbooten in Küstengewässern ist er ohnehin vorgeschrieben.
Grundsätzlich kann die SKS Prüfung auch nur auf die Antriebsart Motor begrenzt werden, aber das ist eher ein wenig verbreiteter Sonderfall. Primär geht es beim Sportküstenschifferschein ums Segeln. Zwingende Voraussetzung für den SKS ist der Sportbootführerschein See, sowie der Nachweis von 300 Seemeilen Erfahrung auf einer Yacht in Küstengewässern. Bei den Meilen gibt es keine zeitliche Einschränkung und das Mitsegeln als Teil der Crew reicht völlig aus.
Wie der der SKS auch, ist der Sportseeschifferschein ein amtlicher, aber freiwilliger Führerschein für küstennahe Seegewässer. Dazu zählen alle Seegebiete bis zu 30 Seemeilen von der Küste, sowie die gesamte Nord- und Ostsee, der Englische Kanal und das Mittelmeer. Damit ist der SSS die nächsthöhere Erweiterung des SKS und hat schon recht hohe Ansprüche.
Da der SSS freiwillig ist und im Grunde von keiner Institution als Befähigungsnachweis erwartet wird, spielt er eher für die gewerbliche Nutzung eine bedeutende Rolle – in dem Fall ist er für seinen Geltungsbereich, wie der SKS auch, vorgeschrieben.
Die hohe Schule des Segelsports – der Sporthochseeschifferschein ist der amtliche, aber freiwillige Führerschein für alle Meere.
Das SRC, auch UKW Seefunkzeugnis oder kurz Funkschein genannt, ist die amtliche Berechtigung zur Teilnahme am UKW Sprechfunk auf See und dem weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS). Da das SRC auf den UKW-Frequenzbereich beschränkt ist, heißt es im Amtsdeutsch auch »Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis« und aufgrund der begrenzten Reichweite von UKW (je nach Antennenhöhe bis zu 30 Seemeilen) im englischen »Short Range Certificate«.
Sobald ein Boot mit einer UKW-Funkanlage ausgerüstet ist, muss der verantwortliche Schiffsführer das Funkzeugnis (SRC) besitzen, selbst wenn die Anlage gar nicht genutzt wird. Damit ist das SRC an Bord von entsprechenden Sportbooten gesetzlich vorgeschrieben und das gilt weltweit. Die meisten seegängigen Yachten sind in erster Linie aus Sicherheitsgründen mit einer UKW-Funkanlage ausgerüstet und im Charterbetrieb gilt ab einer Schiffslänge von 12 Metern sogar eine entsprechende Ausrüstungspflicht. Wer also ernsthaft in See stechen und beispielsweise eine Segelyacht chartern möchte, wird früher oder später auch das SRC brauchen.
In Erweiterung zum SRC, das auf UKW beschränkt ist, handelt es sich beim LRC um das allgemeine Funkbetriebszeugnis und damit die amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Teilnahme am Seefunk auf UKW (Ultrakurzwelle), Grenzwelle (GW), Kurzwelle (KW) und über Satelliten (Inmarsat). Damit richtet sich das LRC eher an Blauwasser-Skipper, die auch mal den Ozean queren möchten und die hohe Reichweite der Grenzwelle oder Kurzwelle benötigen. In den Revieren Nord- und Ostsee, sowie dem Mittelmeer ist es nicht wirklich erforderlich.
Der Fachkundenachweis wird oft auch als Pyro-Schein bezeichnet, denn hier geht es um die Handhabung pyrotechnischen Seenotsignalmittel. Die Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) klassifiziert pyrotechnische Signale entsprechend ihrer Gefährdung, wobei viele Seenotsignale in die Klasse P1 fallen, für die keinerlei Schein erforderlich ist. Lediglich für den Kauf bzw. die Überlassung (Erwerb) von Signalkörpern der Klasse P2 (Fallschirmraketen und große Rauchsignale) ist der Fachkundenachweis erforderlich und gesetzlich vorgeschrieben.
Im Amtsdeutsch klingt das so: Der Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht gemäß § 1 Abs. 2.1 SprengV berechtigt zum Erwerb und Transport von erlaubnispflichtigen pyrotechnischen Seenotsignalmitteln der Unterklasse P2.
Während der SBF See ein reiner Motorbootschein und das Segeln auf See ohne speziellen Segelschein erlaubt ist, gibt es im Binnenbereich eine Differenzierung zwischen der Antriebsart Maschine und Segel. Zudem genießt der Bodensee einen Sonderstatus: Hier gilt der Sportbootführerschein nicht und es wird das sogenannte Bodenseeschifferpatent benötigt, das von den Ländern Bayern und Baden-Württemberg erteilt wird.
Auch auf den Binnenschifffahrtsstraßen ist der Sportbootführerschein ab einer Motorisierung von 15 PS bzw. 7,5 kW bei einem Elektroantrieb vorgeschrieben, allerdings ist die Fahrzeuglänge hier auf 20 Meter beschränkt. Auf dem Rhein galten bis vor kurzem noch strengere Regeln, welche allerdings zum 14. April 2023 aufgehoben wurden.
Generell sind die theoretische und praktische Ausbildung sowie die Prüfung zum SBF See umfangreicher als im Binnenbereich und zudem gibt es eine große Schnittmenge. Wer den SBF See bereits hat bzw. beide Prüfungen (See und Binnen) gleichzeitig ablegt, muss keine praktische Prüfung mehr absolvieren und in der theoretischen Prüfung nur noch die fachspezifischen Fragen für den Binnenbereich beantworten. Umgekehrt gilt das nicht! Daher empfehlen wir grundsätzlich mit dem SBF See zu beginnen. Der Zusatzaufwand für den SBF Binnen ist sehr übersichtlich.
Unsere Kurse sind entsprechend aufgebaut: Der Schwerpunkt liegt auf dem ausführlichen Kurs zum SBF See - hier werden alle Grundlagen besprochen. Der Binnen-Kurs ist ein reiner Aufbau- bzw. Ergänzungskurs und entsprechend schnell durchzuarbeiten.
In Deutschland gibt es für Segelboote keine bundesweit geregelte Führerscheinpflicht und so ist das Segeln größtenteils wie im Seebereich auch ohne Segelschein erlaubt. Der SBF See unter Segel ist nur auf wenigen Gewässern ab einer Segelfläche von mehr als 6 qm vorgeschrieben: Im Bereich des Landes Berlin sowie auf den Wasserstraßen Havel-Oder, Untere-Havel und Spree-Oder.
Auch als Grundlage oder gar Voraussetzung für den SKS ist der Binnen-Segelschein keineswegs erforderlich. Ganz im Gegenteil zeigt die Erfahrung, dass der Umstieg von einer großen Segelyacht auf beispielsweise eine Jolle problemlos möglich ist, umgekehrt aber nicht ohne weiteres gelingt. Daher können sich Inhaber des SKS den Binnen-Motorschein auch ohne weitere Prüfung für die Antriebsart Segel umschreiben lassen.
Das UBI ist die amtliche Berechtigung zum Betrieb und zur Beaufsichtigung einer UKW-Schiffsfunkstelle auf den Binnenschifffahrtsstraßen und damit das Gegenstück zum SRC auf See. Genau wie im Seebereich auch, ist das Sprechfunkzeugnis auf jedem Boot vorgeschrieben, das mit einer Funkanlage ausgerüstet ist und unabhängig von ihrer tatsächlichen Nutzung.